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Brenntag und Rauchwarnmelder am Wochenende

Freitag und Samstag wurde die FFD alarmiert.

Am Freitag, den 22.7.2016, verbrannten Anwohner in ihrem Garten Gartenabfälle. Die dadurch entstandene Rauchentwicklung veranlasste Nachbarn die Feuerwehr zu rufen.

An der Einsatzstelle eingetroffen wurde der Anwohner über die seit 2015 verbotenen Brenntage informiert. Die Anwohner hatten zwischenzeitlich begonnen die Gartenabfälle selbst zu löschen, so dass die Feuerwehr nicht tätig werden musste.

Die Nachbarn haben vorbildlich reagiert und die Feuerwehr angerufen. Die Rauchentwicklung hätte auch ein Schadensfeuer sein können.

(17/16)

 

Am Samstag, den 23.7.2016, wurde die Feuerwehr zu einem ausgelösten Rauchwarnmelder in einer Wohnung gerufen. Da der Mieter der Wohnung nicht anwesend war, wurde die Wohnung geöffnet. In der Wohnung wurde festgestellt, dass es sich um eine Fehlfunktion des Rauchwarnmelders handelte. Der Rauchwarnmelder wurde ausgeschaltet.

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